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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Hinweise zum Vereinsregister:
Das Vereinsregister wird inzwischen elektronisch beim Amtsgericht Freiburg geführt. Nach Übernahme des Vereinsregisters war die bisherige Registernummer zu ergänzen.
Das neue Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehalten der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt. Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt.
Das Amtsgericht Titisee-Neustadt erhielt die Kennziffer 32.
Beispiel:
Die Registernummer lautet bisher: VR 1
Die Registernummer lautet nunmehr: VR 320001