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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Titisee-Neustadt



Anschrift

Amtsgericht Titisee-Neustadt

Franz-Schubert -Weg 3

79822 Titisee-Neustadt



Öffnungszeiten



Öffnungs- und Sprechzeiten:

Montag- Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr

und nach Vereinbarung (auch nachmittags)

 

Sprechzeiten Beratungshilfe:

Montag: 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung (Zimmer 217)

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag - Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

 

Bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen besteht Zugang zu den Gerichtssälen bis Sitzungsende

 

- In Nachlassangelegenheiten wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Amtsgericht Freiburg unter folgendem Link: https://amtsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Nachlassgericht+_ab+01_01_2018_

 

 - In Vereinssachen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Amtsgericht Freiburg unter folgendem Link: https://amtsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/1155743

 

 - Das zuständige Insolvenzgericht und Familiengericht für den Bezirk Titisee-Neustadt ist ebenfalls das Amtsgericht Freiburg

 

 - In Grundbuchsachen wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen unter folgendem Link: https://amtsgericht-emmendingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt

Telefon/Fax / E-Mail

Telefon:

Zentrale: 07651/93526-0

Die Durchwahl zu den einzelnen Abteilungen ist erst nach der Ansage unter 07651/93526-0 möglich.

Zivilabteilung: 07651/93526-1

Straf- und Bußgeldabteilung: 07651/93526-2

Betreuungsabteilung: 07651/93526-3

Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher: 07651/93526-4

Fax:

 07651/93526-222



E-Mail:

Poststelle@agtitisee-neustadt.justiz.bwl.de  

ag-titisee-neustadt@egvp.de-mail.de



Sicherheitshinweis:

Sitzungsteilnehmer und Besucher werden darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausübung sitzungspolizeilicher Befugnisse die Durchsuchung von Verfahrensbeteiligten und Besuchern auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände angeordnet werden kann. Entsprechendes gilt für mitgeführte Taschen, Aktenkoffer, Rücksäcke etc. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Verzögerungen beim Betreten des Gebäudes kommen kann.

Eine Einreichung von Schriftsätzen und Sachanträgen per E-Mail ist nicht zulässig.

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht mögich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

Schriftsätze können auch auf den Kommunikationswegen eingereicht werden, die unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben sind. Auf die Vorgaben der Verordnung des Justizministeriums über den elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württemberg (LERVVO) wird hingewiesen.Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail ist auch weiterhin nicht zulässig.

Achtung, Änderungen im Zahlungsverkehr zum 01.09.2019:
Das Ministerium für Justiz und für Europa Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 03.05.2019 darüber informiert, dass Zahlungen mit Scheck ab dem 01.09.2019 nicht mehr zulässig sind.

Die elektronische Kostenmarke ist seit dem 22.08.2018 in Baden-Württemberg als weitere Zahlungsmöglichkeit zugelassen. Insbesondere beim elektronischen Rechtsver-kehr bietet dieses moderne Zahlungsmittel Vorteile gegenüber den bisherigen Zahlungsmöglichkeiten. Auch für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische Kostenmarke.

Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über einen bedienerfreundlichen Webshop mit Warenkorbfunktion auf dem Jus-tizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php). Als Zahlungsarten stehen Kreditkarte oder Überweisung zur Verfügung.

Nach Artikel 2 der Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in der Justiz vom 05.08.2018 sind Scheckzahlungen ab 01.09.2019 auf die wenigen Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche Bestimmungen (z. B. § 69 Absatz 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. In allen anderen Fällen werden Scheckzahlungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein; eine Vorlage an die Landesoberkasse ist nicht mehr zulässig.


Bankverbindung:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Baden-Württembergische Bank

BLZ: 600 501 01, Konto-Nr.: 746 953 4505

BIC: SOLADEST600, IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05

Bei Überweisungen bitte das Aktenzeichen des AG Titisee-Neustadt und die Kassenzeichen-Nr.: 9880833000013 angeben.

 

 

 


Bereitschaftsdienst

Das Amtsgericht Freiburg nimmt ab dem 1. Januar 2018 den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr. 

Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen vom 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 22:00 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.

Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.

Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.




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